AGB
LUFTBALLON-EXPRESS-SERVICE (B2B, Stand: 02.02.2025)
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Unternehmernachweis
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Kugelschreiber-Express-Service, Göbel Werbung GmbH, Frühlingstr. 38, 90537 Feucht, USt-IdNr. DE133562489, („Verkäufer“) und Kunden, die Unternehmer i.S.d. § 14 BGB sind. Verbraucher (§ 13 BGB) werden nicht beliefert. Der Verkäufer prüft die Unternehmereigenschaft (z. B. USt-IdNr., HR-Eintrag). Bei Falschangabe ist Rücktritt zulässig. Abweichende AGB des Kunden gelten nicht, es sei denn, der Verkäufer stimmt in Textform zu. Individualabreden (§ 305b BGB) haben Vorrang.
§ 2 Angebote, Online-Bestellung, Vertragsschluss
Produktdarstellungen sind kein Angebot, sondern invitatio ad offerendum. Mit Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Verkäufer bestätigt den Zugang per E-Mail; dies ist noch keine Annahme, sofern dort nicht ausdrücklich erklärt. Annahme durch Textform oder Versand-/Bereitstellungsmitteilung binnen fünf Werktagen. Der Verkäufer kann Angebote ablehnen, Mengen auf übliche Bedarfsmengen begrenzen und Bonität prüfen.
§ 3 Preise, Nebenkosten, Preisanpassung mit Nachweis
Alle Preise sind Netto-Euro ab Lager zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, Versand/Verpackung sowie ggf. Zöllen/Abgaben. Es gelten die am Bestelltag ausgewiesenen Preise oder ausdrücklich vereinbarte Projektpreise. Ändern sich nach Vertragsschluss, vom Verkäufer nicht zu vertretende, nachweisbare Kosten für Material, Energie, Fracht, Löhne oder Zölle um mehr als 5 % je Kostenart, darf der Verkäufer den Preis im Umfang der Änderung anpassen. Übersteigt die Gesamtanpassung 10 %, kann der Kunde binnen 14 Tagen ab Mitteilung vom noch nicht produzierten/versandten Teil zurücktreten; bereits produzierte Individualware bleibt unberührt. Auf Verlangen legt der Verkäufer geeignete Nachweise vor.
§ 4 Zahlung, Fälligkeit, Verzug
Erstauftrag: Vorkasse. Folgeaufträge: Rechnung, zahlbar 14 Kalendertage netto ab Rechnungsdatum; Skonto nur bei ausdrücklicher Textform-Vereinbarung. Zahlung per Banküberweisung; Scheck/Wechsel erfüllen nicht. Verzug: Zinsen nach § 288 Abs. 2 BGB (9 Prozentpunkte über Basiszins) und 40-€-Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB; weitergehender Schaden bleibt vorbehalten. Bei Verzug oder wesentlicher Bonitätsverschlechterung kann der Verkäufer offene Lieferungen auf Vorkasse/Sicherheiten umstellen. Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen; Zurückbehaltung nur aus demselben Vertragsverhältnis.
§ 5 Individualisierung (Druck/Gravur), Freigabe, Toleranzen, Mehr-/Minderlieferung
Der Kunde liefert druckreife Daten in den spezifizierten Formaten; Datenaufbereitung nur bei gesonderter Beauftragung. Vor Produktion erhält der Kunde einen digitalen Korrekturabzug (Proof); Produktion startet erst nach Textform-Freigabe und ggf. Zahlungseingang. Freigaben sind verbindlich; spätere Änderungen gelten als Zusatzauftrag. Branchenübliche Toleranzen in Farbton, Haptik, Maß und Positionierung (insb. Pantone-Annäherung auf unterschiedlichen Untergründen) sind zulässig und kein Mangel. Produktionsbedingte Mehr-/Minderlieferungen bis ±5 % sind zulässig; abgerechnet wird die Ist-Menge. Muster sind Annäherungen; Serienfertigung kann geringfügig abweichen.
§ 6 Lieferfristen, Versand, Incoterms, Gefahrübergang, Annahmeverzug, Kosten
Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, und laufen ab vollständiger Klärung aller Details, Freigabe und ggf. Zahlungseingang. Versand und Gefahrübergang erfolgen FCA Lager [Ort], Incoterms® 2020. Mit Übergabe an den ersten Frachtführer geht die Gefahr auf den Kunden über; dies gilt auch bei Teillieferungen und wenn der Verkäufer ausnahmsweise Transportkosten trägt. Abweichende Incoterms können im Angebot vereinbart werden; dann gilt ausschließlich die vereinbarte Klausel. Nimmt der Kunde nicht fristgerecht ab, gerät er in Annahmeverzug; der Verkäufer darf die Ware auf Gefahr des Kunden einlagern und angemessene, nachzuweisende Lager-, Zweitzustell- und Mehraufwendungen ersetzt verlangen.
Schlägt die Zustellung aus Gründen fehl, die der Kunde zu vertreten hat – insbesondere Annahmeverweigerung, unzutreffende Lieferadresse, Nichtabholung nach Benachrichtigung oder sonstige Annahmeverzögerung –, trägt der Kunde die hierdurch entstehenden Mehrkosten. Für Rücksendungen über den Versanddienstleister berechnet der Verkäufer eine pauschale Rücksendegebühr von 20 EUR je Sendung zuzüglich etwaiger Versandkosten für einen erneuten Versand. Der Nachweis höherer oder niedrigerer tatsächlicher Kosten bleibt beiden Parteien vorbehalten.
§ 7 Selbstbelieferungsvorbehalt
Bleibt der Verkäufer trotz kongruenten Deckungsgeschäfts unverschuldet von Zulieferern nicht, falsch oder verspätet beliefert, kann er vom betroffenen Teil zurücktreten. Der Verkäufer informiert unverzüglich und erstattet erhaltene Gegenleistungen.
§ 8 Höhere Gewalt
Ereignisse außerhalb zumutbarer Kontrolle (z. B. Naturereignisse, Epidemien/Pandemien, behördliche Maßnahmen, Krieg/Sanktionen, Energie-/Transportstörungen, Arbeitskämpfe, IT-Großstörungen, Lieferkettenunterbrechungen) suspendieren Leistungspflichten für die Dauer der Störung zzgl. Anlaufzeit. Dauert die Störung über 60 Tage, kann jede Partei nach Fristsetzung hinsichtlich des betroffenen Teils lösen. Schadensersatz ist insoweit ausgeschlossen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt (erweitert/verlängert)
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung/Verbindung/Vermischung erfolgen für den Verkäufer; an entstehenden Sachen entsteht anteiliges Miteigentum (§§ 947–950 BGB). Der Kunde ist zur Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt; die daraus entstehenden Forderungen tritt er in Höhe des Rechnungswerts im Voraus an den Verkäufer ab (inkl. Kontokorrentvorbehalt). Der Kunde bleibt bis Widerruf zur Einziehung ermächtigt; bei Verzug/Bonitätsverschlechterung kann der Verkäufer die Einziehung selbst vornehmen und Offenlegung verlangen. Übersteigt der realisierbare Sicherheitenwert die Forderungen um >20 %, gibt der Verkäufer auf Verlangen Sicherheiten nach Wahl frei. Der Kunde versichert die Ware zum Neuwert gegen Feuer/Wasser/Diebstahl und meldet Zugriffe Dritter sowie Anschriftenwechsel unverzüglich in Textform.
§ 10 Untersuchungs- und Rügepflicht, Gewährleistung, Verjährung
Der Kunde untersucht die Ware unverzüglich gemäß § 377 HGB. Offensichtliche Mängel, Falsch- und Minderlieferungen sind unverzüglich, spätestens binnen 7 Kalendertagen ab Ablieferung, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform zu rügen; andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Transportschäden sind bei Ablieferung zu dokumentieren und dem Frachtführer anzuzeigen. Bei Mängeln leistet der Verkäufer nach Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder ist unzumutbar, kann der Kunde mindern oder – bei nicht nur unerheblichem Mangel – vom betroffenen Teil zurücktreten. Keine Gewährleistung für Mängel aus ungeeigneten/nicht druckreifen Kundendaten, unsachgemäßer Handhabung, übermäßiger Beanspruchung, natürlicher Abnutzung oder branchenüblichen Toleranzen. Verjährung von Sachmängelansprüchen: 12 Monate ab Lieferung; ausgenommen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben/Körper/Gesundheit, Produkthaftung, Arglist, Garantien sowie Rückgriff § 445a BGB (gesetzliche Fristen).
§ 11 Haftung
Unbegrenzte Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben/Körper/Gesundheit sowie nach Produkthaftungsgesetz. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ausgeschlossen. Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall und mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit dispositiv zulässig. Bei Datenverlusten haftet der Verkäufer nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer, mindestens täglicher Sicherung angefallen wäre.
§ 12 Schutzrechte, Freistellung, Nutzungsrechte
Der Kunde sichert zu, dass überlassene Logos, Schriften, Motive und Inhalte frei von Rechten Dritter sind und für den Vertragszweck genutzt werden dürfen. Er stellt den Verkäufer von Ansprüchen Dritter einschließlich notwendiger Rechtsverfolgungskosten frei. An vom Verkäufer erstellten Entwürfen, Layouts, Schablonen und Produktionsdaten bestehen Schutzrechte; Nutzungsrechte werden nur im zur Vertragserfüllung erforderlichen Umfang und erst nach vollständiger Zahlung eingeräumt.
§ 13 Datenschutz, Vertraulichkeit, Wiederholaufträge
Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragsabwicklung auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO; Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung. Produktions- und Auftragsdaten (inkl. Motive, Layouts, technische Einstellungen) werden zur Reproduktion für Wiederholaufträge gespeichert. Löschung auf Verlangen des Kunden, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigte Interessen (z. B. Abwehr von Ansprüchen, Nachweis der Produktion) entgegenstehen. Geschäfts- und Produktionsinformationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach vertraulich sind, behandeln beide Parteien vertraulich.
§ 14 VerpackG-Rücknahme (B2B), Entsorgung
Transport- und Gewerbeverpackungen (§ 15 VerpackG) werden vom Kunden auf eigene Kosten ordnungsgemäß entsorgt. Auf Wunsch bietet der Verkäufer eine Rücknahme gegen Kostenerstattung an; Vereinbarung vor Versand erforderlich. Verkaufsverpackungen an nicht private Endverbraucher fallen ebenfalls unter § 15 VerpackG.
§ 15 Export-/Sanktions-Compliance
Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt anwendbarer Außenwirtschaftsvorschriften. Der Kunde sichert die Einhaltung von Sanktions-, Export- und Zollrecht zu. Bei Verstößen ist außerordentliche Kündigung zulässig.
§ 16 Rücktritt/Kündigung aus wichtigem Grund
Wichtige Gründe sind insbesondere: Zahlungsverzug trotz Fristsetzung, erhebliche Bonitätsverschlechterung, unzulässige Abtretung, schwerwiegende Compliance-Verstöße, anhaltende Force-Majeure-Ereignisse nach § 8. Rechte aus § 9 bleiben unberührt.
§ 17 Abtretung, Subunternehmer
Der Kunde darf Ansprüche nur mit vorheriger Textform-Zustimmung des Verkäufers abtreten; § 354a HGB bleibt unberührt. Der Verkäufer darf geeignete Subunternehmer einsetzen.
§ 18 Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort, Sprache
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Vertragssprache ist Deutsch; anderssprachige Fassungen dienen nur der Information. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand Nürnberg.
§ 19 Textform, Salvatorische Klausel
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; anstelle der unwirksamen gilt eine Regelung, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

